Die in Absatz 1 genannte Frist beginnt an dem Tag, an dem der Beförderer die Güter abgeliefert hat, oder, wenn Güter nicht oder nur teilweise abgeliefert worden sind, am letzten Tag, an dem die Güter hätten abgeliefert werden sollen.
二、本条第一的时效期,自承运人付货物之日起算,未付货物或只付了部分货物的,自本应付货物最后之日起算。